buerospielchen.de
Unsere Tätigkeit betrifft sowohl den Verkauf von Beförderungsleistungen
(wie Flug, Bahn, Schiff, Auto, etc.) und Pauschalreisen und deren Vermittlung
als auch die Veranstaltung von eigenen Reisen (laut unseren Katalogen oder
individueller Ausarbeitung). Als Verkäufer oder Vermittler (Hinweis
bei Buchung und Buchungsbestätigung) können wir für Mängel
in der Ausführung des Fluges oder der Reise keinerlei Haftung übernehmen.
Diese richten sich nach den jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaft oder
des Reiseveranstalters. In sämtlichen Fällen gelten doch zumindest
auch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 12, 13, 14, 15 und 16 unserer unten
stehenden Geschäftsbedingungen. Ausnahmen betreffen alle Leistungen
und Reisen, bei denen wir als Vermittler tätig werden. Hier gelten die
jeweiligen Geschäfts- und Reisebedingungen des von uns vermittelten
Reiseveranstalters/Leistungsträgers. Soweit wir selbst als Reiseveranstalter
tätig werden, ist Inhalt des Vertrages der folgende:
Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisebüro den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich
vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in
der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen
der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern
er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Vertrag kommt mit der Annahme durch das Reisebüro zustande. Die
Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss
wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung zur Verfügung
stellen.
1.4. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab,
so liegt ein neues Angebot von dem Reisebüro vor, an das wir für
die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der geänderte Vertrag kommt nur
dann zustande, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Streichung der Buchung rechnen müssen,
wenn Sie sich in diesem Fall nicht melden (schriftlich, mündlich oder
fernmündlich).
2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
des jeweils gültigen Prospekts und aus den Angaben in unserer Reisebestätigung.
Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten
uns aber ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich
informiert wird.
3. Rücktritt und Umbuchung
3.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem
Veranstalter. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
3.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht
an, können wir angemessenen Ersatz für unsere Reisevorkehrungen
und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnliche
ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen
der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
3.3. Wir sind berechtigt, unsere Ersatzanspruch unter Berücksichtigung
der nachstehenden Gliederung nach Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts
zum vertraglichen vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis
zum Reisepreis zu pauschalieren:
a) Flugpauschalreisen mit Bedarfsfluggesellschaften (Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%
- vom 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- vom 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
- vom 14. - 8. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- ab dem 7.- 1 Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises.
b) Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften (Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
- vom 29. - 14. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- vom 13. - 7. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
- ab dem 6. Tag bis Nichtantritt der Reise 50% des Reisepreises.
c) Ferienwohnungen, -häuser/Appartements, auch bei Bus- und Bahnreisen
- bis 45 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
- vom 44. - 35. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- vom 34. - 1 Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
d) Mietwagen / Nur-Flugstrecken Linie
bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 20%
- ab 7. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts 30%.
- Bei Nichtantritt/Nichtteilnahme an der Reise 80% des Mietpreises;
- bei Nur-Flugstrecken im Linienverkehr € 60,00 Serviceentgelt pro
Person.
3.4. Bei einigen Sonderterminen und Zielen können sich abweichende
Rücktrittskosten ergeben. Gesonderte Stornierungsbedingungen gelten
auch bei speziellen Sonderreisen für Einzel- und Gruppenreisen. Die
abweichenden Rücktritts- und Stornierungskosten werden Ihnen bei Buchung
mitgeteilt.
3.5. Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder
ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte
Pauschale.
3.6. Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels,
des Ortes des Reiseantritts, der Beförderung, der Unterkunft, o.ä.)
sind grundsätzlich nur bis zu Beginn der in 3.3. genannten Fristen möglich.
Hierfür werden pauschal € 25,- pro Person (bei Nur-Flug-Leistungen € 15,-
pro Person ) berechnet.
3.7. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der 30 Tage eingehen,
können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist,
nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gem. Ziff. 3 und
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bitte
beachten Sie, dass bei Sondertarifen Umbuchungen oder Änderungen sowohl
vor Reiseantritt als auch nach Reiseantritt nicht möglich sind.
3.8. Bis zu Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein
Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können
dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen
nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
des Reiselandes entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Kunde uns gegenüber
als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstehenden Mehrkosten.
4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel wegen vorzeitiger
Rückreise oder anderen Gründen, werden wir uns bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt
oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
5. Leistungsänderungen
5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.3. Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen
oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls
werden wir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt
anbieten.
5.4. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden
aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich
nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung
uns gegenüber geltend zu machen.
6. Preisanpassung
Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle
der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen-TAX oder einer Änderung der für
die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
6.1. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten,
so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung
erhöhen:
a) Bei einer auf den sitzplatzbezogenen Erhöhung können wir vom
Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden
die geforderten erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der
Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich
so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir
vom Reisenden verlangen.
6.2. Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-TAX gegenüber uns erhöht,
so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteilen Betrag heraufgesetzt
werden.
6.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem
Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert
hat.
6.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss
und dem vereinbarte Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung
führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und
bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
6.5. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder
einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
haben wir den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine
Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt
wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall
einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der
Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
7. Zahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
7.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur
gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs.
3 BGB erfolgen. Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung gefordert werden.
Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens
vier Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig.
7.2. Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen
ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen
nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher per Fax zusenden. Mehrkosten
durch besondere Versandformen (Einschreiben, Nachnahme, Kurierdienste, Hinterlegungen
etc.) sind vom Kunden zu tragen.
8. Rücktritt und Kündigung durch uns
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Ihrem Beginn den Reisevertrag kündigen:
8.1. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig
stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass
die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer
Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis, wir müssen
uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die wir
aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen
erlangen, einschließlich der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten
Beträge.
8.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Falls wir eine von uns ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen.
In einem solchen Fall leiten wir Ihnen unsere Rücktrittserklärung
unverzüglich zu und erstatten Ihnen den bis dahin eingezahlten Reisepreis.
8.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für
diese Reise so gering ist, dass für uns im Falle der Durchführung
der Reise die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise
aus diesen Gründen abgesagt, erhält der Reisende den eingezahlten
Reisepreis umgehend zurück.
9. Haftung
9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung
und Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller
in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer
2 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt
haben und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen.
9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung
betrauten Personen.
10. Gewährleistung
10.1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende
Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der
Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen,
in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand
zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Eine Minderung tritt nicht
ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
10.3. Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leisten wir innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen
Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch
schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden
die Reise infolge eines Mangel aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht
zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es
nur dann nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert
wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn
von Interesse waren.
10.4. Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht
auf einen Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2. Für alle gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haften wir bei Sachschäden bis € 4.100,00; übersteigt
der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschaden
auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen
gelten jeweils je Reisenden und Reise.
11.3. Wir haben nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in
der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet
werden.
12. Mitwirkungspflicht
12.1. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering
zu halten.
12.2. Sie sind insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich
die örtliche Reiseleitung zu informieren. Diese ist beauftragt, für
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sollten Sie es schuldhaft
unterlassen, einen Mangel nicht anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung
nicht ein.
13. Rückbestätigung
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, sich spätestens 72
Stunden vor dem Rückflug Ihren Rück-/ Weiterflug durch die Fluggesellschaft
bestätigen zu lassen. Für Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung
dieser Maßnahme entstehen, können wir nicht haftbar gemacht werden.
Bei Pauschalreisenden wird diese Rückbestätigung meistens durch
die örtliche Reiseleitung durchgeführt. Sie sollten sich aber mindestens
4 Tage vor dem Rück-/ Weiterflug dies noch einmal von Ihrer Reiseleitung
bestätigen lassen.
14. Ausschluss von Anspruch und Verjährung
14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn
er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die
Geltendmachung muss die einzelnen Beanstandungen detailliert nach Art, Ausmaß und
Umfang so genau bezeichnen, dass dem Reiseveranstalter eine Überprüfung
der einzelnen Bestandteile möglich ist.
14.2 Die vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der
Reise (Abhilfe seitens des Veranstalters respektive des Selbsteinschreiten
des Reisenden zur Mängelabhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz
und Kündigung) verjähren im Gefolge der gesetzlichen Ermächtigung
(§ 651 m S.2 BGB) in einem Jahr, gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich
vorgesehenen Reiseendes folgenden Tag. Fällt der letzte Tag der Frist
auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen
Feiertag oder einen Sonnabend, so gilt der nächste Werktag als Fristende.
15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
15.1. Wir stehen dafür ein, dass der Kunde über Bestimmungen von
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen
vor Reiseantritt unterrichtet wird. Dabei wird vorausgesetzt dass der Reisende
Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine anderen besonderen
Verhältnisse gegeben sind. Andere Umstände können hierbei
in der Person des Reisenden nicht berücksichtigt werden, außer
sie wurden uns ausdrücklich mitgeteilt.
15.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende
uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei, dass die Verzögerung von
uns zu vertreten ist.
15.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere
die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch
eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seinerseits bedingt sind.
16. Gerichtsstand, Sonstiges
16.1 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Sie stimmen hiermit der
ausschließlichen Zuständigkeit der deutschen Gerichte für
alle Streitigkeiten zu, die sich aus der Nutzung dieser Website ergeben oder
damit zusammenhängen.
16.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und dieser
Geschäftsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages
zur Folge.
16.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind.
16.4 Erfüllungsort ist der Sitz von Sunshine Reise-Center e.K.
16.5 Gerichtsstand ist der Sitz von Sunshine Reise-Center e.K.
buerospielchen.de
Sunshine Reise-Center e.
Hindenburgstr. 4a-b
79331 Teningen
Sitz der Firma: Teningen
Inhaber: Christian Helbling
Teningen, Dezember 2002 |